AGB’s

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fotoschule Trier. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Fotoschule Trier diese schriftlich bestätigt.

1.2 Für die Softwarepflege durch die Fotoschule Trier gelten gesonderte Bestimmungen ergänzend.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von der Fotoschule Trier sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Die Fotoschule Trier behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2.2 Die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft durch die Fotoschule Trier bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Fotoschule Trier ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Berechtigung von der Fotoschule Trier zu Teillieferungen und Teilleistungen kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

5. Lieferfrist

5.1 Von der Fotoschule Trier angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Falls der vereinbarte Liefertermin von Fotoschule Trier um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der Fotoschule Trier eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die Fotoschule Trier nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die Fotoschule Trier Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder Fotoschule Trier einen höheren Schaden nach.

7. Zahlung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der Fotoschule Trier anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

7.3 Schuldet der Kunde der Fotoschule Trier mehrere Zahlungen gleichzeitig und trifft der Kunde keine Tilgungsbestimmung, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere getilgt.

7.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fotoschule Trier über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung durch das bezogene Kreditinstitut als Zahlung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Fotoschule Trier behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Fotoschule Trier in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Fotoschule Trier berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Fotoschule Trier ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

8.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.4 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Der Kunde/Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Anbieter gefertigten Bilder nur für seine eigenen Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Kunden/Auftraggebers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Anbieter oder bei der Fotoschule Trier.

10. Vertraulichkeit/Datenschutz
Der Kunde ermächtigt die Fotoschule Trier, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

11. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren üblichen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von der Fotoschule Trier ist Trier. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als alleiniger Gerichtsstand Trier vereinbart.